Markenanmeldung - Nutzen und Kosten
Auf der ganzen Welt werden renommierte Unternehmen vor allem durch ihre Marke wiedererkannt. Sie haben erfolgreich Markenbildung betrieben, um sich von ihren Wettbewerbern zu unterscheiden und ihren Kunden im Kopf zu bleiben. Schon beim Gründen eines Unternehmens kann es sinnvoll sein, für ein Produkt oder eine Dienstleistung eine Marke zu kreieren und den entsprechenden Markenschutz anmelden zu lassen. Eine Markenanmeldung schützt Ihre Innovationen, die Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen und Ihre Investitionen vor Ihrer Konkurrenz. Dadurch ist Ihnen auf dem Markt ein gewisser Vorsprung sicher – schließlich handelt es sich bei Ihrer Marke um ein in jeder Hinsicht wertvolles Gut, das es zu schützen gilt. Zu diesem Zweck können Sie eine Markenanmeldung beantragen. Im Folgenden möchten wir Ihnen als Ihr Experte im Markenrecht eine Handvoll Tipps mit an die Hand geben, damit Sie Ihre Marke erfolgreich schützen können.
Marke anmelden: Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
Unter den Begriff des geistigen Eigentums und der gewerblichen Schutzrechte fällt auch die Bezeichnung Marke. Grundsätzlich bezeichnet eine Marke ein Produkt oder eine Dienstleistung. Sie kann aus Farben, Zahlen, Wörtern, Buchstaben oder Abbildungen bestehen. Sogar akustische Signale können unter den Markenschutz fallen. Im Rahmen einer Markenanmeldung können Sie die besonderen Eigenschaften Ihrer Marke vor Ihrer Konkurrenz schützen lassen. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten offen, denn Sie können nicht nur das Logo (Bildmarke) oder den Firmennamen (Wortmarke), sondern auch einen Werbeslogan anmelden. Sogar eine dreidimensionale Gestaltung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Marke werden. Ansprechpartner hierfür ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) beziehungsweise das Europäische Patentamt (EUIPO) – je nachdem, wo Sie Ihre Marke anmelden lassen möchten. Dabei fallen gewisse Kosten an. Die Kosten, die jedoch entstehen, wenn Sie aufgrund einer Markenverletzung abgemahnt werden beziehungsweise die Kosten, die dadurch zustande kommen, dass Ihr "Markenprodukt" einfach nachgebildet wird, sind um ein vielfaches höher.
Sollte es vonseiten Ihrer Wettbewerber tatsächlich zu einem gutgläubigen oder böswilligen Missbrauch der Markenrechte Ihrer eingetragenen Marke kommen, können Sie dem Schuldigen nicht nur im Rahmen einer Abmahnung die Nutzung untersagen – sie haben auch die Möglichkeit, Auskunfts- und ggf. Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine eingetragene Marke ist automatisch im gesamten Geltungsbereich geschützt – wer sich zum Beispiel im Register des DPMA anmelden lässt, ist deutschlandweit geschützt. Nehmen Sie Ihre Markenanmeldung dagegen beim Europäischen Patentamt vor, genießen Sie automatisch in ganz Europa Schutz. Der Schutzbereich Ihrer Marke wird beim Anmelden mit dem sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mittels bestimmter Klassen für Produkte und weiterer Klassen für Dienstleistungen festgelegt.
Markenanmeldung beim DPMA und beim EUIPO: Online oder per Post
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Marke anmelden zu lassen, fallen gewisse Gebühren an. Wie gesagt erfolgt die Markenanmeldung in Deutschland über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Aber auch auf europäischer oder internationaler Ebene ist das Anmelden möglich. In Deutschland kann die Markenanmeldung grundsätzlich sowohl per Post als auch über ein Onlineformular vorgenommen werden. Dabei müssen Sie möglichst genaue Angaben zu Ihrer Marke machen – sonst könnte es sein, dass Sie die anfallenden Kosten vergeblich entrichten. Besonders knifflig ist die Eintragung im bereits erwähnten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Hier gibt es 45 Klassen an Waren und Dienstleistungen, aus denen Sie die für Sie passende auswählen müssen. Dabei fällt möglicherweise Einiges an Recherche an. Sobald Sie Ihre Angaben übermittelt haben, wird Ihre Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt geprüft. Sollten absolute Schutzhindernisse bestehen, erfolgt keine Markenanmeldung, bzw. die Anmeldung wird zurückgewiesen. Das kann der Fall sein, wenn Ihre Wort-Marke beschreibend ist oder keine Unterscheidungskraft Ihrer Marke gegeben ist. Die Gebühren für die Markenanmeldung, die insgesamt ungefähr 300 Euro kostet, erhalten Sie nicht zurück. Weil sich das Anmelden manchmal etwas länger hinziehen kann, wird außerdem eine beschleunigte Prüfung der Anmeldung angeboten. Sie kostet 200 Euro zusätzlich. Ein Merkblatt des DPMA, das alle grundlegenden Fragen beantworten sollte, finden Sie hier.
Marke anmelden: Bitte erst eine Markenrecherche durchführen!
Ist Ihre Anmeldung erst einmal eingereicht und danach eingetragen, sind Sie für zehn Jahre geschützt – Sie können den Schutz aber gegen eine Gebühr verlängern lassen. Marken können im Gegensatz zu Patenten beliebig häufig verlängert werden. Deshalb gibt es natürlich eine unglaublich große Zahl eingetragener Marken beim DPMA. Bedenken Sie deshalb auch, dass Ihre Anmeldung vom DPMA selbst nicht auf mögliche frühere Marken geprüft wird, ob also bestehende Schutzrechte verletzt werden. Inhaber älterer Marken können innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Ihre Marke haben anmelden lassen, Widerspruch gegen Ihre Anmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Markeneintragung gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig. Auch dann erhalten Sie die Gebühren für die Markenanmeldung nicht zurück. Es ist daher unbedingt eine Markenrecherche durchzuführen, zumindest eine Identitätsrecherche, besser aber noch eine Ähnlichkeitsrecherche. Hierfür lohnt es sich, einen erfahrenen Patentanwalt mit dem Anmelden zu beauftragen. Dadurch sparen Sie auf lange Sicht nicht nur Zeit, sondern auch Geld, weil Sie nicht mit Fehlversuchen bei der Markenanmeldung rechnen müssen. Zudem müssen Sie keine Mühen in die aufwändige Recherche investieren. Ihr Anwalt nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Selbst im Falle einer Abmahnung ist Ihr Anwalt an Ihrer Seite.
Markenanmeldung: Umfassend und zuverlässig
Wie Sie sehen, gibt es eine Menge von Gründen, vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchführen zu lassen. Denn nichts ist ärgerlicher, als die eigene Marke dreimal zu überarbeiten und die dabei anfallenden Kosten mehrfach vergebens zu entrichten. Darüber hinaus werden Sie auch für das Marketing Ihres Produktes eine Menge Geld investieren und dann sollte Ihnen möglichst keine Abmahnung zugeschickt werden, weil Ihre Marke zum Beispiel schon in identischer Form existiert. Natürlich ist eine Markenrecherche keine absolute Garantie, dass Sie nicht doch mit einem existierenden Markenschutz in Konflikt geraten, aber das Risiko wird deutlich verkleinert. Einer unserer Tipps lautet daher, für Ihre Markenanmeldung direkt den Weg zum Anwalt zu gehen, der Sie umfassend und zuverlässig in allen Fragen rund um das Thema Markenanmeldung beraten kann. Wenn Sie Ihre Marke anmelden lassen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne beantworten wir Ihnen all Ihre Fragen, Zweifel und Anliegen rund um Recherche, Ihre Markenanmeldung und Markenschutz haben.